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            <title>2. Mitgliederversammlung KV Altmark: Alles</title>
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                <title>2. Mitgliederversammlung KV Altmark: Alles</title>
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                        <title>F1-Neu-Neu zu F1-NEU2: Finanzordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Altmark</title>
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                        <author>Christian Franke-Langmach</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_7108_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 172 bis 240 löschen:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Die Erstattungsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt findet Anwendung.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Es gelten folgende Regelungen:</del>
</li></ol><ol start="2"><li value="2"><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">2.1. Fahrtkosten
 <ul><li value="1">Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die nachgewiesenen Kosten entsprechend Originalbeleg/Fahrkarte,</li><li value="2">bei Bahnreisen die Kosten in Höhe der Kosten der 2. Klasse. Die Benutzung der Bahncard wird empfohlen. Die Bahncard wird auf Antrag bis zu 50% erstattet, wenn dies für die Partei wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die mehrfache Erstattung der Kosten der Bahncard (z.B. durch Dritte) ist ausgeschlossen.</li><li value="3">Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung des PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis der Kilometer ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.</li><li value="4">Bei Benutzung eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges werden 0,20 €/km erstattet.</li><li value="5">Grundsätzlich dürfen Reisen im Auftrag des Kreisverbandes mit dem Flugzeug aus Klimaschutzgründen nicht getätigt werden. Ausnahmen sind mit Begründung möglich und bedürfen des Beschlusses des Kreisverbandes. In diesen Fällen muss die bei diesem Flug entstandene Menge klimarelevanter Treibhausgase durch Klimaschutzprojekte (bspw. über „atmosfair“) eingespart werden.</li></ul></li><li value="2">2.2. Verpflegungsmehraufwendungen
 <ul><li value="1">Der Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen im Inland kann nach den jeweils gültigen steuerrechtlichen Pauschalsätzen nach § 9 Absatz 4a<br> Einkommensteuergesetz (EStG) abgerechnet werden.</li><li value="2">Zur Abrechnung muss das Formular vollständig, also immer mit Datum und Uhrzeit, ausgefüllt sein! Dauert die Reise über einen Kalendertag an, ist die Abwesenheitszeit für jeden einzelnen Kalendertag getrennt zu erfassen. Die entsprechenden Erstattungssätze sind anschließend zu summieren.</li><li value="3">Dienstreisen ins Ausland bedürfen eines gesonderten Beschlusses des Kreisvorstandes. Bei Auslandsdienstreisen werden die Erstattungen entsprechend der jeweiligen steuerlichen Ländergruppeneinteilung (EStR 119(4)) pauschal oder nach Beleg vorgenommen.</li></ul></li><li value="3">2.3. Übernachtungsaufwendungen
 <ul><li value="1">Übernachtungskosten werden nach Beleg erstattet. Ohne Beleg können Übernachtungsaufwendungen mit maximal 20,00 € pauschal erstattet werden.</li><li value="2"><p>Ist eine Mahlzeit bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten oder anderweitig unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden, so werden pro Mahlzeit Verpflegungspauschalen von der Verpflegungsmehraufwandserstattung abgezogen.<br> Dabei werden folgende Pauschalen angesetzt:</p><ol><li value="1">für ein Frühstück 20% der Ganztagespauschale</li></ol><ol><li value="1">für ein Mittagessen 40% der Ganztagespauschale</li></ol><ol><li value="1">für ein Abendessen 40% der Ganztagespauschale</li></ol><p>Dabei gilt bei allen abrechnungsfähigen Dienstreisen unabhängig von der Gesamtdauer immer die Ganztagespauschale als Berechnungsgrundlage für diesen Abzugsbetrag.</p></li><li value="3">Bei Auslandsdienstreisen erfolgt die Erstattung entsprechend der jeweiligen steuerlichen Ländergruppeneinteilung pauschal oder nach Beleg.</li></ul></li><li value="4">2.4. Sachaufwendungen
 <ul><li value="1">Sachaufwendungen werden nur gegen Vorlage von Originalbelegen erstattet, die in ursächlichem Zusammenhang mit der abzurechnenden Tätigkeit stehen. Ohne Belegnachweis werden Sachaufwendungen nicht erstattet. Wenn Belege abhanden-gekommen sind und der verloren gegangene Einzelbeleg den Betrag von 25,00 € überschreitet, ist eine Erstattung nur aufgrund eines Vorstandsbeschlusses möglich.</li></ul></li><li value="5">2.5. Weitergehende Aufwendungen
 <ul><li value="1">Aufwendungen, die nicht durch diese Kostenerstattung erfasst sind, oder Ausnahmen von obigen Regelungen, können im Wege einer Ausnahmeregelung über einen Vorstandsbeschluss erstattet werden.</li></ul></li></ul></li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 09 Mar 2020 13:19:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F1-NEU2: Finanzordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Altmark</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Finanzordnung_BUeNDNIS_90-DIE_GRUeNEN_Kreisverband_Altmark-18616</link>
                        <author>Christian Franke-Langmach</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Finanzordnung_BUeNDNIS_90-DIE_GRUeNEN_Kreisverband_Altmark-18616</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben den Finanzordnungen des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Landesverbandes Sachsen-Anhalt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem Parteiengesetz, gibt sich der Kreisverband Altmark die folgende Finanzordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandteile der Finanzordnung sind die</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kassenordnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Beitragsordnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Erstattungsordnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Teil 1 Kassenordnung</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§1 Allgemeine Bestimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Diese Finanzordnung gilt für den Kreisverband Altmark von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (KV Altmark).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die/der Schatzmeister*in ist in Finanzfragen Ansprechpartner*in des Kreisverbandes und allen Organen des Kreisverbandes jederzeit unter Beachtung des Datenschutzes auskunftspflichtig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§2 Konten und Kassenführung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Alle Konten sind auf den Namen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Altmark zu eröffnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Verfügungsberechtigt über die Girokonten sind die/der Schatzmeister*in, die beiden Vorsitzenden des KVs sowie die/der Geschäftsführer*in. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip. Ein Kontozugriff ist nur mit Unterschriften von zwei Verfügungsberechtigten möglich (Satzung KV Altmark §8 (8)).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Finanzausgaben bis 200,00 € können durch die/den Schatzmeister*in verantwortet werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Über Finanzausgaben über 200,00 € entscheidet der Kreisvorstand.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Ausgaben über 2500,00 € sind von der Mitgliederversammlung in der Regel vorher zu bestätigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§3 Haushalt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die/der Schatzmeister*in ist für die ordnungsgemäße Haushaltsführung des Kreisverbandes in dem Sinne verantwortlich, dass der Kreisverband seinen Verbindlichkeiten und politischen Aufgaben jederzeit nachkommen kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die/der Schatzmeister*in erstellteinen Haushaltsplan für das kommende Jahr, über den der Vorstand des Kreisverbandes beschließt und der von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. Der Beschluss der Mitgliederversammlung hat möglichst noch im alten Jahr zu erfolgen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Haushaltsplan ist nach Möglichkeit entsprechend dem bundesweit gültigen Kontenrahmenplan zu gestalten und soll eine mittelfristige Finanzplanung beinhalten, aus der die Finanzentwicklung der nächsten vier Jahre zu erkennen ist. Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit, Bilanzkontinuität, Übersichtlichkeit und Transparenz sind Bestandteil BÜNDNISGRÜNER Finanzpolitik.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Übereinstimmung der Ansätze in der Eröffnungsbilanz und der vorangegangenen Schlussbilanz muss ebenso gewährleistet sein, wie die Vollständigkeit sämtlicher Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Gelder können nur für satzungsgemäße Zwecke und im Rahmen des Haushaltes verwendet werden. Kredite an Dritte sind satzungswidrig und damit unzulässig. Eine Ausnahme bildet die Kreditvergabe an Parteigliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Eine Ausgabe, die beschlossen ist, muss durch einen entsprechenden Etattitel auch möglich sein. Beschlüsse, die mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind und für deren Deckung kein entsprechender Etattitel vorgesehen ist, sind nur über die Umwidmung von anderen Etatposten auszuführen. Diese Umwidmung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch die/den Schatzmeister*in. Kommt diese Zustimmung nicht zustande, muss diese Ausgabe über einen entsprechenden Nachtragshaushalt bei der Mitgliederversammlung beantragt werden. Bis zu einer Entscheidung der Mitgliederversammlung erfolgt keine Ausführung des Beschlusses.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Ist es im Laufe des Haushaltsjahres absehbar, dass der Haushaltsansatz nicht ausreicht, hat die/der Schatzmeister*in unverzüglich einen Nachtragshaushalt in den Kreisverbandsvorstand einzubringen, der diesen beschließt und der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorlegt. Die/der Schatzmeister*in ist bis zu der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§4 Kassenprüfer*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Mitgliederversammlung wählt zum Zweck der Kassenprüfung Kassenprüfer*innen im Rahmen der turnusmäßigen Vorstandswahl. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Sie sind auf allen Konten des Kreisverbandes auskunftsberechtigt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Kassenprüfer*innen sind auch unangemeldet jederzeit berechtigt, die Einhaltung gesetzlicher und satzungsmäßiger Bestimmungen zu prüfen. Die Kassenprüfer*innen entscheiden über Umfang und zu prüfende Sachverhalte.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Kassenprüfer*in kann nicht sein, wer im zu prüfenden Zeitraum ein Vorstandsamt bekleidet (hat), oder an der Erstellung des Jahreskassenberichtes beteiligt war/ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§5 Kassenprüfung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine Kassenprüfung erfolgt im Vorfeld der Erstellung des Jahreskassenberichtes und der finanziellen Entlastung des Vorstands durch die Kassenprüfer*innen. Sie geben hinsichtlich letzterer eine Empfehlung ab.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Kassenprüfung beinhaltet die Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung, sowie die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlüssen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Ergeben sich aus der Prüfung Fragen oder Unstimmigkeiten, so hat der Vorstand in angemessener Frist die erforderliche Aufklärung beizubringen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Das Ergebnis der Kassenprüfung ist der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form mitzuteilen und dem Jahreskassenbericht beizulegen. Mit der Entlastung übernehmen die Mitglieder die Verantwortung für das Finanzwesen der abgelaufenen Rechnungsperiode.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§6 Jahreskassenbericht (Rechenschaftsbericht)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Vorstand hat über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen zum Ende des Rechnungsjahres in einem Jahreskassenbericht (Rechenschaftsbericht nach §24 PartG) wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen fristgerecht gemäß den Vorschriften des 5. Abschnitts PartG und gemäß den Bestimmungen der Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt Rechenschaft zu geben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Jahreskassenbericht ist dem Landesverband bis spätestens 28. Februar eines jeden Jahres vorzulegen (Punkt 1 (2) der Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Bestandteile des Jahreskassenberichtes sind (gemäß Punkt 1(3) der Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt):
<ul><li>eine Übersicht über die Einnahmen, die Ausgaben, die Aktivposten und Passivposten in der Form, dass die Erstellung des Rechenschaftsberichtes entsprechend den Bestimmungen des Parteiengesetzes ermöglicht wird. Die/der Landesschatzmeister*in stellt hierfür ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung;</li><li>Durchschläge oder Übersichten über die für das Berichtsjahr ausgestellten Zuwendungsbescheide (Spendenquittungen);</li><li>eine Liste der Mitglieder zum Stand des 31. Dezember des Berichtsjahres.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Der Jahreskassenbericht ist zugleich Jahresabschluss und als solcher der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes zugänglich zu machen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Es gilt der jeweils aktuelle Kontenrahmenplan von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§7 Barkasse</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Alle Finanzbewegungen sind über das Girokonto abzuwickeln. Der Kreisverband führt keine Barkasse.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§8 Spenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Kreisverband ist berechtigt, Spenden anzunehmen. Die Bestimmungen der Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gelten entsprechend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Schatzmeister stellt den Eingang einer Spende fest und prüft ihre Ordnungsmäßigkeit gemäß §25 Gesetz über die politischen Parteien (PartG). Unzulässige Spenden werden nicht angenommen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Spenden werden bei Nicht-Vereinbarkeit mit grünen Grundsätzen (Spendenkodex) zurückgewiesen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§9 Aufbewahrung der Unterlagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Finanzunterlagen sind Eigentum des Kreisverbandes und gehen spätestens mit dem Ende der Amtszeit des/der Schatzmeister*in an das Archiv des Kreisverbandes über.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Konten und die Buchhaltungsbelege, inklusive der Beschlüsse müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Verantwortlich hierfür ist der amtierende Vorstand.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Teil 2 Beitragsordnung</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§10 Mitgliedsbeiträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mindestens 1 % des monatlichen Nettoeinkommens. Der Mindesbeitrag beträgt 7,00 €.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit den Beitrag eines Mitglieds aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen auf Antrag ganz oder teilweise reduzieren (Sozialklausel). Der Antrag auf Ermäßigung des Mindestbeitrages ist jährlich erneuert zu stellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Mitglieder des Kreisverbandes, die ein kommunales öffentliches Amt oder Mandat bekleiden, sind angehalten, zusätzlich nach eigenem Ermessen Mandatsträgerbeiträge in der Verantwortung für ihre Partei zu entrichten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§11 Fristigkeit und Zahlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich fällig, wenn kein abweichender Modus vereinbart wurde.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Mitglieder sind angehalten, dem Kreisverband ein SEPA-Lastschriftmandat für den regelmäßigen automatischen Einzug des Mitgliedsbeitrags zu erteilen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ein Mitglied verliert seine Mitgliedschaft beim KV Altmark, wenn selbstverschuldet mehr als sechs Monatsbeiträge im Rückstand sind. Nach drei Monaten wird das Mitglied durch die/den Schatzmeister*in angemahnt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Eine über diese Fristen hinaus verspätete Beitragszahlung ist unter Zustimmung des Vorstands möglich. Ein Anspruch auf diese Fristverlängerung besteht nicht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§12 Zuwendungsbescheinigungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die/der Schatzmeister*in erstellt Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) möglichst im ersten Quartal nach dem vorangegangenen Rechnungsjahr (Kalenderjahr), es sei denn, das Mitglied hat schriftlich oder per E-Mail seinen Verzicht dazu erklärt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Teil 3 Erstattungsordnung</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§13 Erstattungsfähige Kosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen entstehen bei der Wahrnehmung von Parteiämtern und Aufgaben, in die sie von einer Mitgliederversammlung oder einem anderen, satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei gewählt oder entsendet wurden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Erstattungsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt findet Anwendung. Es gelten folgende Regelungen:
<ul><li>2.1. Fahrtkosten
 <ul><li>Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die nachgewiesenen Kosten entsprechend Originalbeleg/Fahrkarte,</li><li>bei Bahnreisen die Kosten in Höhe der Kosten der 2. Klasse. Die Benutzung der Bahncard wird empfohlen. Die Bahncard wird auf Antrag bis zu 50% erstattet, wenn dies für die Partei wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die mehrfache Erstattung der Kosten der Bahncard (z.B. durch Dritte) ist ausgeschlossen.</li><li>Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung des PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis der Kilometer ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.</li><li>Bei Benutzung eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges werden 0,20 €/km erstattet.</li><li>Grundsätzlich dürfen Reisen im Auftrag des Kreisverbandes mit dem Flugzeug aus Klimaschutzgründen nicht getätigt werden. Ausnahmen sind mit Begründung möglich und bedürfen des Beschlusses des Kreisverbandes. In diesen Fällen muss die bei diesem Flug entstandene Menge klimarelevanter Treibhausgase durch Klimaschutzprojekte (bspw. über „atmosfair“) eingespart werden.</li></ul></li><li>2.2. Verpflegungsmehraufwendungen
 <ul><li>Der Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen im Inland kann nach den jeweils gültigen steuerrechtlichen Pauschalsätzen nach § 9 Absatz 4a<br>
 Einkommensteuergesetz (EStG) abgerechnet werden.</li><li>Zur Abrechnung muss das Formular vollständig, also immer mit Datum und Uhrzeit, ausgefüllt sein! Dauert die Reise über einen Kalendertag an, ist die Abwesenheitszeit für jeden einzelnen Kalendertag getrennt zu erfassen. Die entsprechenden Erstattungssätze sind anschließend zu summieren.</li><li>Dienstreisen ins Ausland bedürfen eines gesonderten Beschlusses des Kreisvorstandes. Bei Auslandsdienstreisen werden die Erstattungen entsprechend der jeweiligen steuerlichen Ländergruppeneinteilung (EStR 119(4)) pauschal oder nach Beleg vorgenommen.</li></ul></li><li>2.3. Übernachtungsaufwendungen
 <ul><li>Übernachtungskosten werden nach Beleg erstattet. Ohne Beleg können Übernachtungsaufwendungen mit maximal 20,00 € pauschal erstattet werden.</li><li><p>Ist eine Mahlzeit bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten oder anderweitig unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden, so werden pro Mahlzeit Verpflegungspauschalen von der Verpflegungsmehraufwandserstattung abgezogen.<br>
 Dabei werden folgende Pauschalen angesetzt:</p><ol><li>für ein Frühstück 20% der Ganztagespauschale</li></ol><ol><li>für ein Mittagessen 40% der Ganztagespauschale</li></ol><ol><li>für ein Abendessen 40% der Ganztagespauschale</li></ol><p>Dabei gilt bei allen abrechnungsfähigen Dienstreisen unabhängig von der Gesamtdauer immer die Ganztagespauschale als Berechnungsgrundlage für diesen Abzugsbetrag.</p></li><li>Bei Auslandsdienstreisen erfolgt die Erstattung entsprechend der jeweiligen steuerlichen Ländergruppeneinteilung pauschal oder nach Beleg.</li></ul></li><li>2.4. Sachaufwendungen
 <ul><li>Sachaufwendungen werden nur gegen Vorlage von Originalbelegen erstattet, die in ursächlichem Zusammenhang mit der abzurechnenden Tätigkeit stehen. Ohne Belegnachweis werden Sachaufwendungen nicht erstattet. Wenn Belege abhanden-gekommen sind und der verloren gegangene Einzelbeleg den Betrag von 25,00 € überschreitet, ist eine Erstattung nur aufgrund eines Vorstandsbeschlusses möglich.</li></ul></li><li>2.5. Weitergehende Aufwendungen
 <ul><li>Aufwendungen, die nicht durch diese Kostenerstattung erfasst sind, oder Ausnahmen von obigen Regelungen, können im Wege einer Ausnahmeregelung über einen Vorstandsbeschluss erstattet werden.</li></ul></li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§14 Abrechnungsregelung und Fristen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Mit Rücksicht auf die Kassenlage werden die Mitglieder und andere beauftragte Personen darum gebeten, den erstattungsfähigen Betrag oder einen Teilbetrag der Partei als Spende zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende Spendenbescheinigung erstellt die/der Schatzmeister*in.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Alle Kostenerstattungen sind grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Entstehung der Ansprüche auf dem dafür vorgesehenen Formular zu beantragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Alle Kostenerstattungen, die nach dem 15.2. des Folgejahres geltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§15 Inkrafttreten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Diese Finanzordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung am 15.03.2020 in Kraft.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 09 Mar 2020 13:13:38 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu F1-NEU: Finanzordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Altmark</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/motion/19497/amendment/27313</link>
                        <author>Christian Franke-Langmach</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/motion/19497/amendment/27313</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_7108_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 170 bis 171 löschen:</h4><div><ol start="1"><li value="1">dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei gewählt oder entsendet wurden.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">
</del></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 195 bis 198:</h4><div><ol start="2"><li value="2"><ol><li><ul><li value="2"><ul><li value="1"><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Bei</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der Verpflegungsmehraufwand bei</ins> Dienstreisen im Inland <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">wird bei einer Abwesenheit von 8 bis unter 24 Stunden pauschal 12,00 € und bei einer Abwesenheit ab 24 Stunden pauschal 24,00 € Verpflegungsmehraufwand gezahlt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">kann nach den jeweils gültigen steuerrechtlichen Pauschalsätzen nach § 9 Absatz 4a<br> Einkommensteuergesetz (EStG) abgerechnet werden</ins>.</li></ul></li></ul></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 213 bis 215:</h4><div><ol start="2"><li value="2"><ol><li><ul><li value="3"><ul><li value="2"><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Für Mahlzeiten in der Hotelrechnung </del></li></ul></li></ul></li></ol></li></ol><ol start="2"><li value="2"><ol><li><ul><li value="3"><ul><li value="2"><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ist eine Mahlzeit bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten oder anderweitig unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden, so </ins>werden <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Kürzungen in Höhe</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">pro Mahlzeit Verpflegungspauschalen</ins> von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">20% </del>der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">vollen Verpflegungsmehraufwandspauschale für das Frühstück (also 4,80 €) bzw</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Verpflegungsmehraufwandserstattung abgezogen</ins>.<ins class="space" aria-label="Einfügen: „Zeilenumbruch”">[Zeilenumbruch]</ins><ins><br></ins> <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">jeweils </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dabei werden folgende Pauschalen angesetzt:</ins></p></li></ul></li></ul></li></ol></li></ol><ol start="2"><li value="2"><ol><li><ul><li value="3"><ul><li value="2"><ol class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>für ein Frühstück 20% der Ganztagespauschale</li></ol></li></ul></li></ul></li></ol></li></ol><ol start="2"><li value="2"><ol><li><ul><li value="3"><ul><li value="2"><ol><li><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">für ein Mittagessen </ins>40% <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(entsprechend jeweils 9,60 €) </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der Ganztagespauschale</ins></li></ol></li></ul></li></ul></li></ol></li></ol><ol start="2"><li value="2"><ol><li><ul><li value="3"><ul><li value="2"><ol><li>für ein <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Mittag- oder </del>Abendessen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">vorgenommen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">40% der Ganztagespauschale</ins></li></ol></li></ul></li></ul></li></ol></li></ol><ol start="2"><li value="2"><ol><li><ul><li value="3"><ul><li value="2"><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dabei gilt bei allen abrechnungsfähigen Dienstreisen unabhängig von der Gesamtdauer immer die Ganztagespauschale als Berechnungsgrundlage für diesen Abzugsbetrag</ins>.</p></li></ul></li></ul></li></ol></li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 09 Mar 2020 11:37:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Verurteilung von LSBTTI*-Diskriminierung in polnischen Partnerstädten</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Verurteilung_von_LSBTTI-Diskriminierung_in_polnischen_Partnerstaedten-759</link>
                        <author>Christian Franke-Langmach</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Verurteilung_von_LSBTTI-Diskriminierung_in_polnischen_Partnerstaedten-759</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Immer mehr Regionen, Landkreise und Gemeinden in Polen erklären sich in Deklarationen als frei von LSBTTI*-Personen oder frei von LSBTTI*-„Ideologie“. Darunter auch Osterburgs Partnerstadt Wieluń (Beschluss am 17 Juli 2019) und Stendals Partnerstadt Puławy (Beschluss am 30. Mai 2019). Die sichere und freie Lebensgestaltung von nicht-heteronormativen Menschen ist in Polen bedroht. Wir sind solidarisch mit den betroffenen Menschen und stehen an ihrer Seite! Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es nicht hinnehmbar, dass Menschen in ihren Grundrechten beschnitten werden und diese Gemeinden Diskriminierung aktiv fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Austausch mit unseren Partnergemeinden werden wir auf diese Verstöße hinweisen, unsere Ablehnung der Deklarationen verdeutlichen, so wie es beispielsweise Wieluńs französische Partnerstadt Estaires (Nord) getan hat. Wir werden auf offizielle Briefe der Gemeinden mit der Aufforderung zur Widerrufung der Deklaration hinwirken. Auch die vorübergehende Aussetzung oder Beendigung der Partnerschaft darf kein Tabu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir werden die Entwicklungen in den Partnerstädten weiter beobachten und den Dialog zu unseren gemeinsamen europäischen Werten suchen. Wir sehen auch zivilgesellschaftliche Akteure und die Kirchen in der Pflicht in ihren Kontakten nach Polen diesen Positionen zu widersprechen und zum Schutz der Freiheits- und Minderheitsrechte beizutragen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Innerhalb eines Jahres wurden in Polen 87 Zonen (Regionen, Landkreise und Gemeinden) deklariert, die sich als frei von LSBTTI* oder frei von LSBTTI*-„Ideologie“ bezeichnen. Dadurch werden LSBTTI*-Personen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und intergeschlechtliche Menschen, aktiv diskriminiert, ausgegrenzt und eingeschüchtert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Flankiert werden diese Beschlüsse durch verbale Attacken polnischer Bischöfe gegen Homo- und Transsexuelle. Die sichere und freie Lebensgestaltung von nicht-heteronormativen Menschen ist in Polen bedroht! Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt ist das nicht hinnehmbar, dass Menschen in ihren Grundrechten beschnitten werden und sich vor Gewalt fürchten müssen, wie die tätlichen Angriffe auf Pride-Veranstaltungen im vergangenen Jahr zeigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die polnischen Gebietskörperschaften verstoßen aus unserer Sicht gegen die EU Antidiskriminierungsrichtlinie, aber auch gegen die polnische Verfassung, in der die „unveräußerliche Würde“ jedes Menschen geschützt ist — gedeckt durch die rechtskonservative PiS-Regierung. Die Deklarationen sind gespickt mit Formulierungen zur Widernatürlichkeit von LSBTTI*-Menschen und einem vermeintlichen Widerspruch zu christlichen Werten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 06 Mar 2020 16:34:40 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>H1: Haushalt</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/H1-11308</link>
                        <author>Christian Franke-Langmach</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/H1-11308</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>folgt</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 05 Mar 2020 11:13:54 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F1-NEU: Finanzordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Altmark</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/motion/19497</link>
                        <author>Christian Franke-Langmach</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/motion/19497</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben den Finanzordnungen des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Landesverbandes Sachsen-Anhalt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem Parteiengesetz, gibt sich der Kreisverband Altmark die folgende Finanzordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandteile der Finanzordnung sind die</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kassenordnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Beitragsordnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Erstattungsordnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Teil 1 Kassenordnung</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§1 Allgemeine Bestimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Diese Finanzordnung gilt für den Kreisverband Altmark von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (KV Altmark).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die/der Schatzmeister*in ist in Finanzfragen Ansprechpartner*in des Kreisverbandes und allen Organen des Kreisverbandes jederzeit unter Beachtung des Datenschutzes auskunftspflichtig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§2 Konten und Kassenführung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Alle Konten sind auf den Namen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Altmark zu eröffnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Verfügungsberechtigt über die Girokonten sind die/der Schatzmeister*in, die beiden Vorsitzenden des KVs sowie die/der Geschäftsführer*in. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip. Ein Kontozugriff ist nur mit Unterschriften von zwei Verfügungsberechtigten möglich (Satzung KV Altmark §8 (8)).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Finanzausgaben bis 200,00 € können durch die/den Schatzmeister*in verantwortet werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Über Finanzausgaben über 200,00 € entscheidet der Kreisvorstand.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Ausgaben über 2500,00 € sind von der Mitgliederversammlung in der Regel vorher zu bestätigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§3 Haushalt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die/der Schatzmeister*in ist für die ordnungsgemäße Haushaltsführung des Kreisverbandes in dem Sinne verantwortlich, dass der Kreisverband seinen Verbindlichkeiten und politischen Aufgaben jederzeit nachkommen kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die/der Schatzmeister*in erstellteinen Haushaltsplan für das kommende Jahr, über den der Vorstand des Kreisverbandes beschließt und der von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. Der Beschluss der Mitgliederversammlung hat möglichst noch im alten Jahr zu erfolgen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Haushaltsplan ist nach Möglichkeit entsprechend dem bundesweit gültigen Kontenrahmenplan zu gestalten und soll eine mittelfristige Finanzplanung beinhalten, aus der die Finanzentwicklung der nächsten vier Jahre zu erkennen ist. Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit, Bilanzkontinuität, Übersichtlichkeit und Transparenz sind Bestandteil BÜNDNISGRÜNER Finanzpolitik.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Übereinstimmung der Ansätze in der Eröffnungsbilanz und der vorangegangenen Schlussbilanz muss ebenso gewährleistet sein, wie die Vollständigkeit sämtlicher Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Gelder können nur für satzungsgemäße Zwecke und im Rahmen des Haushaltes verwendet werden. Kredite an Dritte sind satzungswidrig und damit unzulässig. Eine Ausnahme bildet die Kreditvergabe an Parteigliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Eine Ausgabe, die beschlossen ist, muss durch einen entsprechenden Etattitel auch möglich sein. Beschlüsse, die mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind und für deren Deckung kein entsprechender Etattitel vorgesehen ist, sind nur über die Umwidmung von anderen Etatposten auszuführen. Diese Umwidmung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch die/den Schatzmeister*in. Kommt diese Zustimmung nicht zustande, muss diese Ausgabe über einen entsprechenden Nachtragshaushalt bei der Mitgliederversammlung beantragt werden. Bis zu einer Entscheidung der Mitgliederversammlung erfolgt keine Ausführung des Beschlusses.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Ist es im Laufe des Haushaltsjahres absehbar, dass der Haushaltsansatz nicht ausreicht, hat die/der Schatzmeister*in unverzüglich einen Nachtragshaushalt in den Kreisverbandsvorstand einzubringen, der diesen beschließt und der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorlegt. Die/der Schatzmeister*in ist bis zu der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§4 Kassenprüfer*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Mitgliederversammlung wählt zum Zweck der Kassenprüfung Kassenprüfer*innen im Rahmen der turnusmäßigen Vorstandswahl. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Sie sind auf allen Konten des Kreisverbandes auskunftsberechtigt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Kassenprüfer*innen sind auch unangemeldet jederzeit berechtigt, die Einhaltung gesetzlicher und satzungsmäßiger Bestimmungen zu prüfen. Die Kassenprüfer*innen entscheiden über Umfang und zu prüfende Sachverhalte.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Kassenprüfer*in kann nicht sein, wer im zu prüfenden Zeitraum ein Vorstandsamt bekleidet (hat), oder an der Erstellung des Jahreskassenberichtes beteiligt war/ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§5 Kassenprüfung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine Kassenprüfung erfolgt im Vorfeld der Erstellung des Jahreskassenberichtes und der finanziellen Entlastung des Vorstands durch die Kassenprüfer*innen. Sie geben hinsichtlich letzterer eine Empfehlung ab.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Kassenprüfung beinhaltet die Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung, sowie die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlüssen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Ergeben sich aus der Prüfung Fragen oder Unstimmigkeiten, so hat der Vorstand in angemessener Frist die erforderliche Aufklärung beizubringen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Das Ergebnis der Kassenprüfung ist der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form mitzuteilen und dem Jahreskassenbericht beizulegen. Mit der Entlastung übernehmen die Mitglieder die Verantwortung für das Finanzwesen der abgelaufenen Rechnungsperiode.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§6 Jahreskassenbericht (Rechenschaftsbericht)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Vorstand hat über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen zum Ende des Rechnungsjahres in einem Jahreskassenbericht (Rechenschaftsbericht nach §24 PartG) wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen fristgerecht gemäß den Vorschriften des 5. Abschnitts PartG und gemäß den Bestimmungen der Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt Rechenschaft zu geben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Jahreskassenbericht ist dem Landesverband bis spätestens 28. Februar eines jeden Jahres vorzulegen (Punkt 1 (2) der Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Bestandteile des Jahreskassenberichtes sind (gemäß Punkt 1(3) der Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt):
<ul><li>eine Übersicht über die Einnahmen, die Ausgaben, die Aktivposten und Passivposten in der Form, dass die Erstellung des Rechenschaftsberichtes entsprechend den Bestimmungen des Parteiengesetzes ermöglicht wird. Die/der Landesschatzmeister*in stellt hierfür ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung;</li><li>Durchschläge oder Übersichten über die für das Berichtsjahr ausgestellten Zuwendungsbescheide (Spendenquittungen);</li><li>eine Liste der Mitglieder zum Stand des 31. Dezember des Berichtsjahres.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Der Jahreskassenbericht ist zugleich Jahresabschluss und als solcher der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes zugänglich zu machen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Es gilt der jeweils aktuelle Kontenrahmenplan von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§7 Barkasse</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Alle Finanzbewegungen sind über das Girokonto abzuwickeln. Der Kreisverband führt keine Barkasse.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§8 Spenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Kreisverband ist berechtigt, Spenden anzunehmen. Die Bestimmungen der Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gelten entsprechend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Schatzmeister stellt den Eingang einer Spende fest und prüft ihre Ordnungsmäßigkeit gemäß §25 Gesetz über die politischen Parteien (PartG). Unzulässige Spenden werden nicht angenommen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Spenden werden bei Nicht-Vereinbarkeit mit grünen Grundsätzen (Spendenkodex) zurückgewiesen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§9 Aufbewahrung der Unterlagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Finanzunterlagen sind Eigentum des Kreisverbandes und gehen spätestens mit dem Ende der Amtszeit des/der Schatzmeister*in an das Archiv des Kreisverbandes über.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Konten und die Buchhaltungsbelege, inklusive der Beschlüsse müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Verantwortlich hierfür ist der amtierende Vorstand.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Teil 2 Beitragsordnung</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§10 Mitgliedsbeiträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mindestens 1 % des monatlichen Nettoeinkommens. Der Mindesbeitrag beträgt 7,00 €.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit den Beitrag eines Mitglieds aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen auf Antrag ganz oder teilweise reduzieren (Sozialklausel). Der Antrag auf Ermäßigung des Mindestbeitrages ist jährlich erneuert zu stellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Mitglieder des Kreisverbandes, die ein kommunales öffentliches Amt oder Mandat bekleiden, sind angehalten, zusätzlich nach eigenem Ermessen Mandatsträgerbeiträge in der Verantwortung für ihre Partei zu entrichten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§11 Fristigkeit und Zahlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich fällig, wenn kein abweichender Modus vereinbart wurde.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Mitglieder sind angehalten, dem Kreisverband ein SEPA-Lastschriftmandat für den regelmäßigen automatischen Einzug des Mitgliedsbeitrags zu erteilen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ein Mitglied verliert seine Mitgliedschaft beim KV Altmark, wenn selbstverschuldet mehr als sechs Monatsbeiträge im Rückstand sind. Nach drei Monaten wird das Mitglied durch die/den Schatzmeister*in angemahnt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Eine über diese Fristen hinaus verspätete Beitragszahlung ist unter Zustimmung des Vorstands möglich. Ein Anspruch auf diese Fristverlängerung besteht nicht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§12 Zuwendungsbescheinigungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die/der Schatzmeister*in erstellt Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) möglichst im ersten Quartal nach dem vorangegangenen Rechnungsjahr (Kalenderjahr), es sei denn, das Mitglied hat schriftlich oder per E-Mail seinen Verzicht dazu erklärt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Teil 3 Erstattungsordnung</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§13 Erstattungsfähige Kosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen entstehen bei der Wahrnehmung von Parteiämtern und Aufgaben, in die sie von einer Mitgliederversammlung oder einem anderen, satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei gewählt oder entsendet wurden.
</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Erstattungsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt findet Anwendung. Es gelten folgende Regelungen:
<ul><li>2.1. Fahrtkosten
 <ul><li>Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die nachgewiesenen Kosten entsprechend Originalbeleg/Fahrkarte,</li><li>bei Bahnreisen die Kosten in Höhe der Kosten der 2. Klasse. Die Benutzung der Bahncard wird empfohlen. Die Bahncard wird auf Antrag bis zu 50% erstattet, wenn dies für die Partei wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die mehrfache Erstattung der Kosten der Bahncard (z.B. durch Dritte) ist ausgeschlossen.</li><li>Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung des PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis der Kilometer ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.</li><li>Bei Benutzung eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges werden 0,20 €/km erstattet.</li><li>Grundsätzlich dürfen Reisen im Auftrag des Kreisverbandes mit dem Flugzeug aus Klimaschutzgründen nicht getätigt werden. Ausnahmen sind mit Begründung möglich und bedürfen des Beschlusses des Kreisverbandes. In diesen Fällen muss die bei diesem Flug entstandene Menge klimarelevanter Treibhausgase durch Klimaschutzprojekte (bspw. über „atmosfair“) eingespart werden.</li></ul></li><li>2.2. Verpflegungsmehraufwendungen
 <ul><li>Bei Dienstreisen im Inland wird bei einer Abwesenheit von 8 bis unter 24 Stunden pauschal 12,00 € und bei einer Abwesenheit ab 24 Stunden pauschal 24,00 € Verpflegungsmehraufwand gezahlt.</li><li>Zur Abrechnung muss das Formular vollständig, also immer mit Datum und Uhrzeit, ausgefüllt sein! Dauert die Reise über einen Kalendertag an, ist die Abwesenheitszeit für jeden einzelnen Kalendertag getrennt zu erfassen. Die entsprechenden Erstattungssätze sind anschließend zu summieren.</li><li>Dienstreisen ins Ausland bedürfen eines gesonderten Beschlusses des Kreisvorstandes. Bei Auslandsdienstreisen werden die Erstattungen entsprechend der jeweiligen steuerlichen Ländergruppeneinteilung (EStR 119(4)) pauschal oder nach Beleg vorgenommen.</li></ul></li><li>2.3. Übernachtungsaufwendungen
 <ul><li>Übernachtungskosten werden nach Beleg erstattet. Ohne Beleg können Übernachtungsaufwendungen mit maximal 20,00 € pauschal erstattet werden.</li><li>Für Mahlzeiten in der Hotelrechnung werden Kürzungen in Höhe von 20% der vollen Verpflegungsmehraufwandspauschale für das Frühstück (also 4,80 €) bzw. jeweils 40% (entsprechend jeweils 9,60 €) für ein Mittag- oder Abendessen vorgenommen.</li><li>Bei Auslandsdienstreisen erfolgt die Erstattung entsprechend der jeweiligen steuerlichen Ländergruppeneinteilung pauschal oder nach Beleg.</li></ul></li><li>2.4. Sachaufwendungen
 <ul><li>Sachaufwendungen werden nur gegen Vorlage von Originalbelegen erstattet, die in ursächlichem Zusammenhang mit der abzurechnenden Tätigkeit stehen. Ohne Belegnachweis werden Sachaufwendungen nicht erstattet. Wenn Belege abhanden-gekommen sind und der verloren gegangene Einzelbeleg den Betrag von 25,00 € überschreitet, ist eine Erstattung nur aufgrund eines Vorstandsbeschlusses möglich.</li></ul></li><li>2.5. Weitergehende Aufwendungen
 <ul><li>Aufwendungen, die nicht durch diese Kostenerstattung erfasst sind, oder Ausnahmen von obigen Regelungen, können im Wege einer Ausnahmeregelung über einen Vorstandsbeschluss erstattet werden.</li></ul></li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§14 Abrechnungsregelung und Fristen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Mit Rücksicht auf die Kassenlage werden die Mitglieder und andere beauftragte Personen darum gebeten, den erstattungsfähigen Betrag oder einen Teilbetrag der Partei als Spende zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende Spendenbescheinigung erstellt die/der Schatzmeister*in.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Alle Kostenerstattungen sind grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Entstehung der Ansprüche auf dem dafür vorgesehenen Formular zu beantragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Alle Kostenerstattungen, die nach dem 15.2. des Folgejahres geltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§15 Inkrafttreten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Diese Finanzordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung am 15.03.2020 in Kraft.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 05 Mar 2020 11:12:16 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F1-Ä1: Finanzordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Altmark</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/motion/19407/amendment/27034</link>
                        <author>Christian Franke-Langmach</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/motion/19407/amendment/27034</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_7108_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 12 löschen:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Diese Finanzordnung gilt für den Kreisverband Altmark von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (KV Altmark).<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Über die Änderung dieser Finanzordnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.</del></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 36:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Die/der Schatzmeister*in <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">erstellt für das laufende Jahr einen Haushaltsplan, über den der Vorstand des Kreisverbandes beschließt und der von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. Der Beschluss des Vorstandes hat so frühzeitig zu erfolgen, dass die Mitgliederversammlung ihre Genehmigung in der Regel bis zum 31.03. erteilen kann.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">erstellteinen Haushaltsplan für das kommende Jahr, über den der Vorstand des Kreisverbandes beschließt und der von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. Der Beschluss der Mitgliederversammlung hat möglichst noch im alten Jahr zu erfolgen.</ins></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 49 bis 53 löschen:</h4><div><ol start="5"><li value="5">unzulässig. Eine Ausnahme bildet die Kreditvergabe an Parteigliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Unternehmensbeteiligungen können nach Maßgabe dieser Finanzordnung nicht eingegangen werden.</del></li></ol><ol start="6"><li value="6"><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> </del>Eine Ausgabe, die beschlossen ist, muss durch einen entsprechenden Etattitel auch möglich sein. Beschlüsse, die mit finanziellen Auswirkungen </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 69 bis 70 löschen:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Die Mitgliederversammlung wählt zum Zweck der Kassenprüfung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zwei </del>Kassenprüfer*innen im Rahmen der turnusmäßigen Vorstandswahl. Ihre </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 119 bis 128:</h4><div><ol class="deleted" start="1" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Nach Möglichkeit sollen alle Finanzbewegungen über das Girokonto abgewickelt werden. Wird eine Barkasse eingerichtet, so darf sie nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Barbestände sind möglichst niedrig zu halten.</li></ol><ol class="inserted" start="1" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Alle Finanzbewegungen sind über das Girokonto abzuwickeln. Der Kreisverband führt keine Barkasse.</li></ol><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2">Es ist ein Kassenbuch in chronologischer Reihenfolge zu führen. Alle Vorgänge müssen nachvollziehbar sein und sind mit dem Datum des Transfers einzutragen; Belege sind zu unterschreiben.</li></ol><ol class="deleted" start="3" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="3">Der Kassenbestand ist monatlich auszurechnen, einzutragen und mit dem tatsächlichen Kassenbestand abzustimmen. Die Kontrolle wird durch Unterschrift dokumentiert.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 147 bis 151:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Der Mitgliedsbeitrag beträgt <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(</del>nach Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">)</del> mindestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1%</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">1 %</ins> des monatlichen Nettoeinkommens<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">, jedoch mindestens 7€</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Der Mindesbeitrag beträgt 7,00 €</ins>.</li></ol><ol start="2"><li value="2">Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit den Beitrag <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eines Mitglieds </ins>aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen auf Antrag ganz oder teilweise reduzieren </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 160 bis 162:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich fällig, wenn <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">mit dem Schatzmeister kein abweichender Modus vereinbart wurde. Die Beiträge sind in der ersten Hälfte der Zahlungsperiode fällig.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">kein abweichender Modus vereinbart wurde.</ins></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 173 bis 175 einfügen:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Die/der Schatzmeister*in erstellt Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">möglichst </ins>im ersten Quartal nach dem vorangegangenen Rechnungsjahr (Kalenderjahr), es sei denn, das Mitglied hat schriftlich </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 179 bis 187:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen entstehen bei der Wahrnehmung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">von:
</del></li></ol><ol start="1"><li value="1"><ul><li><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ämtern</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">von Parteiämtern und Aufgaben</ins>, in die sie von einer Mitgliederversammlung oder einem anderen, satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei gewählt oder entsendet <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">wurden, oder</del></li></ul></li></ol><ol start="1"><li value="1"><ul><li class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;" value="2">Mandaten, die ihnen von einer Mitgliederversammlung oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ oder Gremium der Partei erteilt wurden oder die sie kraft Amtes wahrnehmen, oder</li></ul></li></ol><ol start="1"><li value="1"><ul><li><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Aufgaben, mit denen sie von einer Mitgliederversammlung, dem Vorstand oder einem anderen satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei betraut </del>wurden.</li></ul></li></ol><ol start="1"><li value="1"><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">
</ins></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 259 bis 260:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Alle Kostenerstattungen sind grundsätzlich innerhalb von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1 Monat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">drei Monaten</ins> nach Entstehung der Ansprüche auf dem dafür vorgesehenen Formular zu </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 265 bis 266:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Diese Finanzordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des </del>am <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">xx</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">15</ins>.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">xx</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">03</ins>.2020 in Kraft.</li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 04 Mar 2020 19:47:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F1: Finanzordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Altmark</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/motion/19407</link>
                        <author>Christian Franke-Langmach</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/motion/19407</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben den Finanzordnungen des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Landesverbandes Sachsen-Anhalt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem Parteiengesetz, gibt sich der Kreisverband Altmark die folgende Finanzordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandteile der Finanzordnung sind die</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kassenordnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Beitragsordnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Erstattungsordnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Teil 1 Kassenordnung</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§1 Allgemeine Bestimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Diese Finanzordnung gilt für den Kreisverband Altmark von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (KV Altmark). Über die Änderung dieser Finanzordnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die/der Schatzmeister*in ist in Finanzfragen Ansprechpartner*in des Kreisverbandes und allen Organen des Kreisverbandes jederzeit unter Beachtung des Datenschutzes auskunftspflichtig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§2 Konten und Kassenführung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Alle Konten sind auf den Namen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Altmark zu eröffnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Verfügungsberechtigt über die Girokonten sind die/der Schatzmeister*in, die beiden Vorsitzenden des KVs sowie die/der Geschäftsführer*in. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip. Ein Kontozugriff ist nur mit Unterschriften von zwei Verfügungsberechtigten möglich (Satzung KV Altmark §8 (8)).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Finanzausgaben bis 200,00 € können durch die/den Schatzmeister*in verantwortet werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Über Finanzausgaben über 200,00 € entscheidet der Kreisvorstand.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Ausgaben über 2500,00 € sind von der Mitgliederversammlung in der Regel vorher zu bestätigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§3 Haushalt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die/der Schatzmeister*in ist für die ordnungsgemäße Haushaltsführung des Kreisverbandes in dem Sinne verantwortlich, dass der Kreisverband seinen Verbindlichkeiten und politischen Aufgaben jederzeit nachkommen kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die/der Schatzmeister*in erstellt für das laufende Jahr einen Haushaltsplan, über den der Vorstand des Kreisverbandes beschließt und der von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. Der Beschluss des Vorstandes hat so frühzeitig zu erfolgen, dass die Mitgliederversammlung ihre Genehmigung in der Regel bis zum 31.03. erteilen kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Haushaltsplan ist nach Möglichkeit entsprechend dem bundesweit gültigen Kontenrahmenplan zu gestalten und soll eine mittelfristige Finanzplanung beinhalten, aus der die Finanzentwicklung der nächsten vier Jahre zu erkennen ist. Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit, Bilanzkontinuität, Übersichtlichkeit und Transparenz sind Bestandteil BÜNDNISGRÜNER Finanzpolitik.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Übereinstimmung der Ansätze in der Eröffnungsbilanz und der vorangegangenen Schlussbilanz muss ebenso gewährleistet sein, wie die Vollständigkeit sämtlicher Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Gelder können nur für satzungsgemäße Zwecke und im Rahmen des Haushaltes verwendet werden. Kredite an Dritte sind satzungswidrig und damit unzulässig. Eine Ausnahme bildet die Kreditvergabe an Parteigliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Unternehmensbeteiligungen können nach Maßgabe dieser Finanzordnung nicht eingegangen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li> Eine Ausgabe, die beschlossen ist, muss durch einen entsprechenden Etattitel auch möglich sein. Beschlüsse, die mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind und für deren Deckung kein entsprechender Etattitel vorgesehen ist, sind nur über die Umwidmung von anderen Etatposten auszuführen. Diese Umwidmung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch die/den Schatzmeister*in. Kommt diese Zustimmung nicht zustande, muss diese Ausgabe über einen entsprechenden Nachtragshaushalt bei der Mitgliederversammlung beantragt werden. Bis zu einer Entscheidung der Mitgliederversammlung erfolgt keine Ausführung des Beschlusses.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Ist es im Laufe des Haushaltsjahres absehbar, dass der Haushaltsansatz nicht ausreicht, hat die/der Schatzmeister*in unverzüglich einen Nachtragshaushalt in den Kreisverbandsvorstand einzubringen, der diesen beschließt und der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorlegt. Die/der Schatzmeister*in ist bis zu der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§4 Kassenprüfer*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Mitgliederversammlung wählt zum Zweck der Kassenprüfung zwei Kassenprüfer*innen im Rahmen der turnusmäßigen Vorstandswahl. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Sie sind auf allen Konten des Kreisverbandes auskunftsberechtigt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Kassenprüfer*innen sind auch unangemeldet jederzeit berechtigt, die Einhaltung gesetzlicher und satzungsmäßiger Bestimmungen zu prüfen. Die Kassenprüfer*innen entscheiden über Umfang und zu prüfende Sachverhalte.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Kassenprüfer*in kann nicht sein, wer im zu prüfenden Zeitraum ein Vorstandsamt bekleidet (hat), oder an der Erstellung des Jahreskassenberichtes beteiligt war/ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§5 Kassenprüfung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine Kassenprüfung erfolgt im Vorfeld der Erstellung des Jahreskassenberichtes und der finanziellen Entlastung des Vorstands durch die Kassenprüfer*innen. Sie geben hinsichtlich letzterer eine Empfehlung ab.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Kassenprüfung beinhaltet die Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung, sowie die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlüssen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Ergeben sich aus der Prüfung Fragen oder Unstimmigkeiten, so hat der Vorstand in angemessener Frist die erforderliche Aufklärung beizubringen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Das Ergebnis der Kassenprüfung ist der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form mitzuteilen und dem Jahreskassenbericht beizulegen. Mit der Entlastung übernehmen die Mitglieder die Verantwortung für das Finanzwesen der abgelaufenen Rechnungsperiode.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§6 Jahreskassenbericht (Rechenschaftsbericht)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Vorstand hat über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen zum Ende des Rechnungsjahres in einem Jahreskassenbericht (Rechenschaftsbericht nach §24 PartG) wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen fristgerecht gemäß den Vorschriften des 5. Abschnitts PartG und gemäß den Bestimmungen der Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt Rechenschaft zu geben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Jahreskassenbericht ist dem Landesverband bis spätestens 28. Februar eines jeden Jahres vorzulegen (Punkt 1 (2) der Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Bestandteile des Jahreskassenberichtes sind (gemäß Punkt 1(3) der Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt):
<ul><li>eine Übersicht über die Einnahmen, die Ausgaben, die Aktivposten und Passivposten in der Form, dass die Erstellung des Rechenschaftsberichtes entsprechend den Bestimmungen des Parteiengesetzes ermöglicht wird. Die/der Landesschatzmeister*in stellt hierfür ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung;</li><li>Durchschläge oder Übersichten über die für das Berichtsjahr ausgestellten Zuwendungsbescheide (Spendenquittungen);</li><li>eine Liste der Mitglieder zum Stand des 31. Dezember des Berichtsjahres.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Der Jahreskassenbericht ist zugleich Jahresabschluss und als solcher der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes zugänglich zu machen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Es gilt der jeweils aktuelle Kontenrahmenplan von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§7 Barkasse</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Nach Möglichkeit sollen alle Finanzbewegungen über das Girokonto abgewickelt werden. Wird eine Barkasse eingerichtet, so darf sie nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Barbestände sind möglichst niedrig zu halten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es ist ein Kassenbuch in chronologischer Reihenfolge zu führen. Alle Vorgänge müssen nachvollziehbar sein und sind mit dem Datum des Transfers einzutragen; Belege sind zu unterschreiben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Kassenbestand ist monatlich auszurechnen, einzutragen und mit dem tatsächlichen Kassenbestand abzustimmen. Die Kontrolle wird durch Unterschrift dokumentiert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§8 Spenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Kreisverband ist berechtigt, Spenden anzunehmen. Die Bestimmungen der Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gelten entsprechend.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Schatzmeister stellt den Eingang einer Spende fest und prüft ihre Ordnungsmäßigkeit gemäß §25 Gesetz über die politischen Parteien (PartG). Unzulässige Spenden werden nicht angenommen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Spenden werden bei Nicht-Vereinbarkeit mit grünen Grundsätzen (Spendenkodex) zurückgewiesen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§9 Aufbewahrung der Unterlagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Finanzunterlagen sind Eigentum des Kreisverbandes und gehen spätestens mit dem Ende der Amtszeit des/der Schatzmeister*in an das Archiv des Kreisverbandes über.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Konten und die Buchhaltungsbelege, inklusive der Beschlüsse müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Verantwortlich hierfür ist der amtierende Vorstand.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Teil 2 Beitragsordnung</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§10 Mitgliedsbeiträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Mitgliedsbeitrag beträgt (nach Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mindestens 1% des monatlichen Nettoeinkommens, jedoch mindestens 7€.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit den Beitrag aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen auf Antrag ganz oder teilweise reduzieren (Sozialklausel). Der Antrag auf Ermäßigung des Mindestbeitrages ist jährlich erneuert zu stellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Mitglieder des Kreisverbandes, die ein kommunales öffentliches Amt oder Mandat bekleiden, sind angehalten, zusätzlich nach eigenem Ermessen Mandatsträgerbeiträge in der Verantwortung für ihre Partei zu entrichten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§11 Fristigkeit und Zahlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich fällig, wenn mit dem Schatzmeister kein abweichender Modus vereinbart wurde. Die Beiträge sind in der ersten Hälfte der Zahlungsperiode fällig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Mitglieder sind angehalten, dem Kreisverband ein SEPA-Lastschriftmandat für den regelmäßigen automatischen Einzug des Mitgliedsbeitrags zu erteilen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ein Mitglied verliert seine Mitgliedschaft beim KV Altmark, wenn selbstverschuldet mehr als sechs Monatsbeiträge im Rückstand sind. Nach drei Monaten wird das Mitglied durch die/den Schatzmeister*in angemahnt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Eine über diese Fristen hinaus verspätete Beitragszahlung ist unter Zustimmung des Vorstands möglich. Ein Anspruch auf diese Fristverlängerung besteht nicht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§12 Zuwendungsbescheinigungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die/der Schatzmeister*in erstellt Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) im ersten Quartal nach dem vorangegangenen Rechnungsjahr (Kalenderjahr), es sei denn, das Mitglied hat schriftlich oder per E-Mail seinen Verzicht dazu erklärt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Teil 3 Erstattungsordnung</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§13 Erstattungsfähige Kosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen entstehen bei der Wahrnehmung von:
<ul><li>Ämtern, in die sie von einer Mitgliederversammlung oder einem anderen, satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei gewählt oder entsendet wurden, oder</li><li>Mandaten, die ihnen von einer Mitgliederversammlung oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ oder Gremium der Partei erteilt wurden oder die sie kraft Amtes wahrnehmen, oder</li><li>Aufgaben, mit denen sie von einer Mitgliederversammlung, dem Vorstand oder einem anderen satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei betraut wurden.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Erstattungsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt findet Anwendung. Es gelten folgende Regelungen:
<ul><li>2.1. Fahrtkosten
 <ul><li>Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die nachgewiesenen Kosten entsprechend Originalbeleg/Fahrkarte,</li><li>bei Bahnreisen die Kosten in Höhe der Kosten der 2. Klasse. Die Benutzung der Bahncard wird empfohlen. Die Bahncard wird auf Antrag bis zu 50% erstattet, wenn dies für die Partei wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die mehrfache Erstattung der Kosten der Bahncard (z.B. durch Dritte) ist ausgeschlossen.</li><li>Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung des PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis der Kilometer ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.</li><li>Bei Benutzung eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges werden 0,20 €/km erstattet.</li><li>Grundsätzlich dürfen Reisen im Auftrag des Kreisverbandes mit dem Flugzeug aus Klimaschutzgründen nicht getätigt werden. Ausnahmen sind mit Begründung möglich und bedürfen des Beschlusses des Kreisverbandes. In diesen Fällen muss die bei diesem Flug entstandene Menge klimarelevanter Treibhausgase durch Klimaschutzprojekte (bspw. über „atmosfair“) eingespart werden.</li></ul></li><li>2.2. Verpflegungsmehraufwendungen
 <ul><li>Bei Dienstreisen im Inland wird bei einer Abwesenheit von 8 bis unter 24 Stunden pauschal 12,00 € und bei einer Abwesenheit ab 24 Stunden pauschal 24,00 € Verpflegungsmehraufwand gezahlt.</li><li>Zur Abrechnung muss das Formular vollständig, also immer mit Datum und Uhrzeit, ausgefüllt sein! Dauert die Reise über einen Kalendertag an, ist die Abwesenheitszeit für jeden einzelnen Kalendertag getrennt zu erfassen. Die entsprechenden Erstattungssätze sind anschließend zu summieren.</li><li>Dienstreisen ins Ausland bedürfen eines gesonderten Beschlusses des Kreisvorstandes. Bei Auslandsdienstreisen werden die Erstattungen entsprechend der jeweiligen steuerlichen Ländergruppeneinteilung (EStR 119(4)) pauschal oder nach Beleg vorgenommen.</li></ul></li><li>2.3. Übernachtungsaufwendungen
 <ul><li>Übernachtungskosten werden nach Beleg erstattet. Ohne Beleg können Übernachtungsaufwendungen mit maximal 20,00 € pauschal erstattet werden.</li><li>Für Mahlzeiten in der Hotelrechnung werden Kürzungen in Höhe von 20% der vollen Verpflegungsmehraufwandspauschale für das Frühstück (also 4,80 €) bzw. jeweils 40% (entsprechend jeweils 9,60 €) für ein Mittag- oder Abendessen vorgenommen.</li><li>Bei Auslandsdienstreisen erfolgt die Erstattung entsprechend der jeweiligen steuerlichen Ländergruppeneinteilung pauschal oder nach Beleg.</li></ul></li><li>2.4. Sachaufwendungen
 <ul><li>Sachaufwendungen werden nur gegen Vorlage von Originalbelegen erstattet, die in ursächlichem Zusammenhang mit der abzurechnenden Tätigkeit stehen. Ohne Belegnachweis werden Sachaufwendungen nicht erstattet. Wenn Belege abhanden-gekommen sind und der verloren gegangene Einzelbeleg den Betrag von 25,00 € überschreitet, ist eine Erstattung nur aufgrund eines Vorstandsbeschlusses möglich.</li></ul></li><li>2.5. Weitergehende Aufwendungen
 <ul><li>Aufwendungen, die nicht durch diese Kostenerstattung erfasst sind, oder Ausnahmen von obigen Regelungen, können im Wege einer Ausnahmeregelung über einen Vorstandsbeschluss erstattet werden.</li></ul></li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§14 Abrechnungsregelung und Fristen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Mit Rücksicht auf die Kassenlage werden die Mitglieder und andere beauftragte Personen darum gebeten, den erstattungsfähigen Betrag oder einen Teilbetrag der Partei als Spende zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende Spendenbescheinigung erstellt die/der Schatzmeister*in.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Alle Kostenerstattungen sind grundsätzlich innerhalb von 1 Monat nach Entstehung der Ansprüche auf dem dafür vorgesehenen Formular zu beantragen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Alle Kostenerstattungen, die nach dem 15.2. des Folgejahres geltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§15 Inkrafttreten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Diese Finanzordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung des am xx.xx.2020 in Kraft.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 03 Mar 2020 17:53:12 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2-Ä2: Parteiinterne Kommunikation - sicher, grün und unabhängig!</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Parteiinterne_Kommunikation_-_sicher_gruen_und_unabhaengig-25154/26819</link>
                        <author>Ruben Engel</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Parteiinterne_Kommunikation_-_sicher_gruen_und_unabhaengig-25154/26819</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_7108_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Altmark beschließt, <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">so schnell wie möglich, jedoch spätestens </ins>ab <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">dem </del><strong>01.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">05</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">01</ins>.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2020</del></strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">2021</ins> ausschließlich nicht monopolisierte Messenger mit offener Struktur zu verwenden. Insbesondere </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Einen Umstieg bis Anfang Mai halte ich für zu ambitioniert, denn es sollen so viele Mitglieder wie möglich mitgenommen werden, damit das Kommunikationsmittel Messenger auch künftig im KV erfolgreich Anwendung finden kann. Sollte der A2-Ä1 beschlossen werden, muss darüber hinaus auch für solch einen Broadcasting-Kanal eine adäquate Messenger-Lösung gefunden werden, damit der KV nicht am Ende mit verschiedenen Messengern kommuniziert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Feb 2020 13:07:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>J1: Jahresplanung 2020</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Jahresplanung_2020-47522</link>
                        <author>Kreisvorstand (beschlossen am: 01.02.2020)</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Jahresplanung_2020-47522</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Altmark beschließt die folgende Jahresplanung für 2020 und nimmt die darin enthaltenen Termine anderer grüner Gremien (Kreisvorstand, Regionalgruppen, Landesverband, Bundesverband) zur Kenntnis:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>16.02. – Treffen der Regionalgruppe Stendal | in Stendal</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>07.03. – Landesdelegiertenrat und Grüner Tag | in Halle (Saale)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>14.03. – Mitgliederversammlung | in Salzwedel</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>18.04. – Grünes Kommunaltreffen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>13.06. – Kreisvorstandstreffen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>26.06. – Sommerfest des Landesverbands | in Magdeburg</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>04.07. – Mitgliederversammlung und Sommerfest des Kreisverbands | im Landkreis Stendal</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>29.08. – Delegiertentreffen zum Landesparteitag und Kreisvorstandstreffen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>04.-05.09. – Landesparteitag | in Halle</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>07.11. – Mitgliederversammlung | im Landkreis Stendal</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>20.-22.11. – Bundesdelegiertenkonferenz</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>27.11. – Landesdelegiertenrat</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>12.12. – Kreisvorstandstreffen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>06.01.21 – Mitgliederversammlung | im Altmarkkreis Salzwedel</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Feb 2020 12:56:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2-Ä1: Parteiinterne Kommunikation - sicher, grün und unabhängig!</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Parteiinterne_Kommunikation_-_sicher_gruen_und_unabhaengig-25154/26813</link>
                        <author>Robert Langmach</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Parteiinterne_Kommunikation_-_sicher_gruen_und_unabhaengig-25154/26813</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_7108_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 7 einfügen:</h4><div><p>beauftragt, einen alternativen Kanal einzurichten und die Mitglieder bei dem Wechsel zu unterstützen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Weiterhin wird der Vorstand verpflichtet, einen zusätzlichen Top-Down-Kanal einzurichten, in dem Informationen vom Vorstand ohne Austausch der Mitglieder vermittelt werden.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Mitglieder benötigen zeitnahe und unabhängige Informationen vom Kreisvorstand. Neben einem Channel zum Austausch soll Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, sich effektiv zu informieren ohne jedoch an der Diskussion teilhaben zu müssen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Feb 2020 09:26:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4NEU: Silvesterfeuerwerk - Gemeinschaft stärken und Umwelt schützen!</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Silvesterfeuerwerk_-_Gemeinschaft_staerken_und_Umwelt_schuetzen-49788</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Silvesterfeuerwerk_-_Gemeinschaft_staerken_und_Umwelt_schuetzen-49788</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Altmark setzt sich für <strong>zentrale Feuerwerke</strong> oder vergleichbare Events, z. B. Drohnen-, Laser- oder Lichtshows, <strong>in den Stadt, Dorf und Gemeindezentren</strong> ein, welche als Ersatz für das private Feuerwerk zum Neujahr gedacht sind. Parallel soll der Einsatz von Feuerwerkskörpern außerhalb der rechtlich zulässigen Zeiten stärker verfolgt und kontrolliert werden. Langfristig sollte das private Feuerwerk mit seinen vielen Problemen ausschließlich auf gemeinschaftlich organisierte Veranstaltungen beschränkt sein. Die Zusammenfindung, Nutzung und Bewerbung solcher Veranstaltungen muss von den örtlichen Kommunen unterstützt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Feuerwerk zur Silvesternacht ist eigentlich eine noch recht neue Tradition. Trotzdem ist es für viele bereits ein essenzieller Bestandteil jeder Neujahrsfeier. Dabei ist es alles andere als zeitgemäß - und führt immer wieder zu diversen Schäden an Umwelt, Mensch, Gebäuden und Tieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die riesigen Mengen an Müll, welche jedes Jahr auf unseren Straßen zurückbleiben, sind nicht nur rein optisch problematisch. Während die großen Rückstände, die die Verursacher eigentlich selbst entsorgen müssten, hauptsächlich ein großes logistisches Problem für Stadt- und Straßenreinigung darstellen, tragen die kleineren Reste zur langfristigen Verunreinigung von Wiesen, Bächen, Flüssen und Grundwasser bei. Auch die durch Feuerwerke entstehende Luftverschmutzung ist enorm. Feinstaubgrenzwerte werden so teilweise sogar in den Kleinstädten übertroffen. Nicht vergessen werden darf auch - gerade in der Altmarkt mit ihren vielen schönen Altstädten und Dörfern - die Beschädigung an Fassaden, Gebäuden und Denkmälern.<br>
Auch ganz direkte Schäden an Mensch und Tier treten leider immer wieder auf. Krankenhäuser sind zu dieser Zeit oft gefüllt mit Patient*innen, die sich an freiverkäuflichen Explosionskörpern verletzt haben und Tierhalter*innen erleben zu meist die großen Probleme von Katzen, Hunden und anderen Haustieren im Umgang mit den lauten Explosionen. Leider sind auch die Tage um Silvester herum oft gefüllt mit lauten Explosionen - ganz zum Leid von Ruhebedürftigen, Kinder und allen anderen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben der Minderung der gezündeten Feuerwerkskörper, sowie dem Vereinfachen der Entsorgung und der besseren Unfallvorsorge, haben gemeinschaftlich organisierte Mitternachtsevents auch andere diverse Vorteile!<br>
Sie können beispielsweise Gemeinschaftsgefühl, Kooperation und Zusammenhalt stärken und dem Einzelnen gleichzeitig Kosten und Aufwand ersparen. Außerdem können solche Events - richtig angestellt - auch ein Faktor für Tourismus rund um das Neujahr sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deshalb möchte ich die Mitgliederversammlung bitten, diesem Antrag zuzustimmen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Feb 2020 06:56:04 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Silvesterfeuerwerk - Gemeinschaft stärken und Umwelt schützen!</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/motion/19193</link>
                        <author>Gregor Laukert</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/motion/19193</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Altmark setzt sich für <strong>zentrale Feuerwerke</strong> oder vergleichbare Events, z. B. Drohnen-, Laser- oder Lichtshows, <strong>in den Stadt, Dorf und Gemeindezentren</strong> ein, welche als Ersatz für das private Feuerwerk zum Neujahr gedacht sind. Parallel soll der Einsatz von Feuerwerkskörpern außerhalb der rechtlich zulässigen Zeiten stärker verfolgt und kontrolliert werden. Langfristig sollte das private Feuerwerk mit seinen vielen Problemen ausschließlich auf gemeinschaftlich organisierte Veranstaltungen beschränkt sein. Die Zusammenfindung, Nutzung und Bewerbung solcher Veranstaltungen muss von den örtlichen Kommunen unterstützt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Feuerwerk zur Silvesternacht ist eigentlich eine noch recht neue Tradition. Trotzdem ist es für viele bereits ein essenzieller Bestandteil jeder Neujahrsfeier. Dabei ist es alles andere als zeitgemäß - und führt immer wieder zu diversen Schäden an Umwelt, Mensch, Gebäuden und Tieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die riesigen Mengen an Müll, welche jedes Jahr auf unseren Straßen zurückbleiben, sind nicht nur rein optisch problematisch. Während die großen Rückstände, die die Verursacher eigentlich selbst entsorgen müssten, hauptsächlich ein großes logistisches Problem für Stadt- und Straßenreinigung darstellen, tragen die kleineren Reste zur langfristigen Verunreinigung von Wiesen, Bächen, Flüssen und Grundwasser bei. Auch die durch Feuerwerke entstehende Luftverschmutzung ist enorm. Feinstaubgrenzwerte werden so teilweise sogar in den Kleinstädten übertroffen. Nicht vergessen werden darf auch - gerade in der Altmarkt mit ihren vielen schönen Altstädten und Dörfern - die Beschädigung an Fassaden, Gebäuden und Denkmälern.<br>
Auch ganz direkte Schäden an Mensch und Tier treten leider immer wieder auf. Krankenhäuser sind zu dieser Zeit oft gefüllt mit Patienten, die sich an freiverkäuflichen Explosionskörpern verletzt haben und Tierhalter erleben zu meist die großen Probleme von Katzen, Hunden und anderen Haustieren im Umgang mit den lauten Explosionen. Leider sind auch die Tage um Sylvester herum oft gefüllt mit lauten Explosionen - ganz zum Leid von Ruhebedürftigen, Kinder und allen anderen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben der Minderung der gezündeten Feuerwerkskörper, sowie dem Vereinfachen der Entsorgung und der besseren Unfallvorsorge, haben gemeinschaftlich organisierte Mitternachtsevents auch andere diverse Vorteile!<br>
Sie können beispielsweise Gemeinschaftsgefühl, Kooperation und Zusammenhalt stärken und dem Einzelnen gleichzeitig Kosten und Aufwand ersparen. Außerdem können solche Events - richtig angestellt - auch ein Faktor für Tourismus rund um das Neujahr sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deshalb möchte ich die Mitgliederversammlung bitten, diesem Antrag zuzustimmen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Feb 2020 23:20:51 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Fahrrad- und Fußgänger-freundliche Städte – Nachhaltige Verkehrspolitik in der Altmark</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Fahrrad-_und_Fussgaenger-freundliche_Staedte__Nachhaltige_Verkehrspoliti-59831</link>
                        <author>Gregor Laukert</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Fahrrad-_und_Fussgaenger-freundliche_Staedte__Nachhaltige_Verkehrspoliti-59831</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN </em><em>KV ALTMARK</em><em> setz sich für eine nachhaltige </em><em>und</em><em> faire Verkehrspolitik ein, </em><em>die <strong>eine echte Verkehrswende in den Städten der Altmark ermöglicht</strong></em><em>. </em><em>Kurz- und mittelfristig </em><em>sollten diverse Modellprojekte umgesetzt werden.</em><em> Insbesondere </em><em>ve</em><em>rkehrsberuhigte oder </em><em>a</em><em>utofreie </em><em>Straßen </em><em>mit viel Platz für Fußgänger*innen, Fahrradfahrer*innen und Rollstuhlfahrer*innen sollten geprüft und bei der Planung zukünftiger </em><em>V</em><em>erkehrskonzepte stets berücksichtigt und integriert werden. Außerdem ist ein stärkerer Fokus auf Mobilität mit dem Fahrrad notwendig. Dafür müssen mehr, größere und sicherere Fahrradwege konzeptioniert und gebaut werden. Ein Modellprojekt soll hier </em><em>unter anderem</em><em> ein </em><em>F</em><em>ahrradweg vom Hauptbahnhof </em><em>der Stadt Stendal </em><em>zur Hochschule sein. Langfristig sollen so echte, verlässliche und sichere Alternativen für den Schul-, Arbeits- und Freizeitverkehr geschaffen werden. Verpflichtend für eine faire Verkehrswende ist für uns auch stets Barrierearmut zu berücksichtigen und zu realisieren.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Klimakrise und ihr enormer Handlungszwang haben vielen bewusst gemacht: Wir müssen einiges ändern! Ein integrer Bestandteil jeder vernünftigen und nachhaltigen Politik ist die Umsetzung einer Verkehrswende. Seit vielen Jahren ist Verkehrspolitik an erster Stelle Autopolitik. Eine oft diskutierte Thematik ist dabei die schleifende Förderung der Bahn und des ÖPNV. Doch auch das Fahrrad wurde lange nicht ernsthaft berücksichtigt. Das Ergebnis ist in vielen Städten klar erkennbar: Die Infrastruktur für Fahrräder ist mittelmäßig bis schlecht und teilweise schlicht gefährlich. Dabei könnte das Fahrrad innerhalb vieler Ortschaften schnell eine echte Mobilitätsalternative werden. Gemeinsam mit einer Reduzierung des Privatautoverkehrs und mit dem Schaffen von mehr Platz für Fußgänger*innen kann dies die Lebensqualität vor Ort langfristig signifikant erhöhen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ganz allgemein kann eine neue, gleichberechtigenden Verkehrspolitik für die Altmark, neben Reduzierung von Luftverschmutzung, Lärmreduzierung, Ressourcenschonung und CO2-Reduktion, auch eine echte Chance für lokale Unternehmen, Geschäfte, Museen, Sehenswürdigkeiten und somit insbesondere Tourismus und Naherholung sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine solche Transformation im Verkehrskonzept und -angebot muss selbstverständlich rücksichtsvoll, schonend und stets im Dialog stattfinden. Wir wollen nicht sämtliche Autos verbieten und dies mit nicht vorhandenen Strukturen abfangen. Die Notwendigkeit von privaten Verkehrsmitteln mit ihrer hohen Individualität und Unabhängigkeit, insbesondere im ländlichen Raum, sind uns durchaus bewusst. Wir bemängeln hauptsächlich das Fehlen von Alternativen zum Privatauto. Der erste Schritt muss daher das gezielte Schaffen solcher Alternativen und somit unter anderem der Aufbau von Fahrrad- und Fußgänger-freundlichen Strukturen sein.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Feb 2020 21:44:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Gründung einer Regionalgruppe Salzwedel</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Gruendung_einer_Regionalgruppe_Salzwedel-6591</link>
                        <author>Ruben Engel</author>
                        <guid>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Gruendung_einer_Regionalgruppe_Salzwedel-6591</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung soll die Gründung einer Regionalgruppe „Salzwedel“ nach § 3 der Satzung des KV Altmark beschließen. Das Gründungsdatum ist der 15.03.2020.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus den Reihen der Salzwedeler Mitglieder besteht der Wunsch, auch weiterhin lokal zu arbeiten und eigene Veranstaltungen zu planen, die nicht immer die Gänze aller Mitglieder in der Altmark betreffen müssen. Ich stelle für sie stellvertretend daher diesen Antrag.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Feb 2020 21:03:11 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Parteiinterne Kommunikation - sicher, grün und unabhängig!</title>
                        <link>https://altmarkmv200314.antragsgruen.de/altmarkmv200314/Parteiinterne_Kommunikation_-_sicher_gruen_und_unabhaengig-25154</link>
                        <author>Gregor Laukert</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Altmark beschließt, ab dem <strong>01.05.2020</strong>, ausschließlich nicht monopolisierte Messenger mit offener Struktur zu verwenden. Insbesondere wird somit sämtliche parteiinterne Kommunikation über &quot;WhatsApp&quot; eingestellt und auf einen anderen Messenger verschoben. Es empfiehlt sich die App &quot;Signal&quot;, welche der Grundstruktur von &quot;WhatsApp&quot; stark ähnelt. Der Vorstand wird damit beauftragt, einen alternativen Kanal einzurichten und die Mitglieder bei dem Wechsel zu unterstützen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Datenschutz und das Recht an den eigenen Daten sind essenzielle Fragen im digitalen Wandel. Ein großes Problem ist hierbei die Monopolisierung, welche zur massiven Anhäufung und zur Verknüpfung diverser persönlicher Daten beiträgt. Als Partei sind viele unserer Diskussionen, Dokumente und leider auch manchmal Personen besonders schutzbedürftig. Außerdem ist es wichtig auch bei uns für solche Themen zu sensibilisieren, und mit gutem Beispiel voranzugehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deshalb sollten wir, im Sinnes unserer Authentizität in Datenschutz- und Rechtsfragen sowie für den Schutz sensibler parteiinterner Daten und unserer Mitglieder, auf gewisse Monopoldienste verzichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hierbei fällt insbesondere Facebook mit ihrem Messenger “WhatsApp” immer wieder negativ auf. Bereits im Jahr 2017 wurde es von Kartellamt für ihre Marktbeherrschung gerügt. Ziel solcher Unternehmen ist ganz klar das Zusammenführen und Verkaufen von Daten an Dritte. Auch Sicherheitslücken für in- und ausländische Geheimdienste sind immer wieder bekannt geworden. Über die Jahre wurden zahlreiche problematische Vorgänge und Prozesse aufgedeckt. Alle hier aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Allein durch unsere Präsenz auf diesem Medium stärken wir die Bindung unserer Mitglieder an diesen Messenger. Daher möchte ich euch bitten, diesen Antrag zu beschließen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Feb 2020 20:46:44 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>