Änderungen von F1 zu F1-NEU
Ursprüngliche Version: | F1 |
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Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 03.03.2020, 17:53 |
Neue Version: | F1-NEU |
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Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 05.03.2020, 11:12 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 10 bis 12 löschen:
- Diese Finanzordnung gilt für den Kreisverband Altmark von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (KV Altmark).
Über die Änderung dieser Finanzordnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.
Von Zeile 32 bis 36:
- Die/der Schatzmeister*in
erstellt für das laufende Jahr einen Haushaltsplan, über den der Vorstand des Kreisverbandes beschließt und der von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. Der Beschluss des Vorstandes hat so frühzeitig zu erfolgen, dass die Mitgliederversammlung ihre Genehmigung in der Regel bis zum 31.03. erteilen kann.erstellteinen Haushaltsplan für das kommende Jahr, über den der Vorstand des Kreisverbandes beschließt und der von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. Der Beschluss der Mitgliederversammlung hat möglichst noch im alten Jahr zu erfolgen.
Von Zeile 49 bis 53 löschen:
- unzulässig. Eine Ausnahme bildet die Kreditvergabe an Parteigliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Unternehmensbeteiligungen können nach Maßgabe dieser Finanzordnung nicht eingegangen werden.
[Leerzeichen]Eine Ausgabe, die beschlossen ist, muss durch einen entsprechenden Etattitel auch möglich sein. Beschlüsse, die mit finanziellen Auswirkungen
Von Zeile 69 bis 70 löschen:
- Die Mitgliederversammlung wählt zum Zweck der Kassenprüfung
zweiKassenprüfer*innen im Rahmen der turnusmäßigen Vorstandswahl. Ihre
Von Zeile 119 bis 128:
- Nach Möglichkeit sollen alle Finanzbewegungen über das Girokonto abgewickelt werden. Wird eine Barkasse eingerichtet, so darf sie nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Barbestände sind möglichst niedrig zu halten.
- Alle Finanzbewegungen sind über das Girokonto abzuwickeln. Der Kreisverband führt keine Barkasse.
- Es ist ein Kassenbuch in chronologischer Reihenfolge zu führen. Alle Vorgänge müssen nachvollziehbar sein und sind mit dem Datum des Transfers einzutragen; Belege sind zu unterschreiben.
- Der Kassenbestand ist monatlich auszurechnen, einzutragen und mit dem tatsächlichen Kassenbestand abzustimmen. Die Kontrolle wird durch Unterschrift dokumentiert.
Von Zeile 147 bis 151:
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt
(nach Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)mindestens1%1 % des monatlichen Nettoeinkommens, jedoch mindestens 7€. Der Mindesbeitrag beträgt 7,00 €.
- Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit den Beitrag eines Mitglieds aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen auf Antrag ganz oder teilweise reduzieren
Von Zeile 160 bis 162:
- Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich fällig, wenn
mit dem Schatzmeister kein abweichender Modus vereinbart wurde. Die Beiträge sind in der ersten Hälfte der Zahlungsperiode fällig.kein abweichender Modus vereinbart wurde.
Von Zeile 173 bis 175 einfügen:
- Die/der Schatzmeister*in erstellt Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) möglichst im ersten Quartal nach dem vorangegangenen Rechnungsjahr (Kalenderjahr), es sei denn, das Mitglied hat schriftlich
Von Zeile 179 bis 187:
- Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen entstehen bei der Wahrnehmung
von:
Ämternvon Parteiämtern und Aufgaben, in die sie von einer Mitgliederversammlung oder einem anderen, satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei gewählt oder entsendetwurden, oder
- Mandaten, die ihnen von einer Mitgliederversammlung oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ oder Gremium der Partei erteilt wurden oder die sie kraft Amtes wahrnehmen, oder
Aufgaben, mit denen sie von einer Mitgliederversammlung, dem Vorstand oder einem anderen satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei betrautwurden.
Von Zeile 259 bis 260:
- Alle Kostenerstattungen sind grundsätzlich innerhalb von
1 Monatdrei Monaten nach Entstehung der Ansprüche auf dem dafür vorgesehenen Formular zu
Von Zeile 265 bis 266:
- Diese Finanzordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung
desamxx15.xx03.2020 in Kraft.